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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Vido TV GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vorführung / Ausstrahlung von Display-, Monitorwerbung
Präambel Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Ausstrahlung von Anzeigenwerbung des Auftraggebers über elektrische bzw. elektronische Display-Monitore in unterschiedlichen Größen. Der Vertrag umfasst die Ausstrahlung von Werbemotiven, Werbespots und sonstigem Content-Programm auf Elektronischen Medien.
1. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag ist für die Vido TV GmbH nur nach Aushändigung oder Übersendung eines von Vido TV GmbH gegengezeichneten Auftrags Exemplare bindend. Vido TV GmbH kann sich bei der Annahme des Auftrages durch Handelsvertreter oder Bevollmächtigte vertreten lassen. Da Vido TV GmbH für die Herstellung bzw. Anpassung der Werbung grundsätzlich eine Zeit von 10 Tagen benötigt, kann sich bei Aufträgen, die Vido TV GmbH in der Zeit zwischen dem 20. und dem Ende eines jeden Monats erteilt werden, das Beginn Datum der Laufzeit des Vertrages um einen Monat verschieben. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen – ganz oder teilweise – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiöse, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen / Unternehmen, in deren Einrichtungen die elektronische Werbung betrieben wird, zuwiderläuft.
2. Pflichten der Vertragspartner Vido TV GmbH verpflichtet sich, die Werbefläche in Kooperation mit dem Auftraggeber zu designen und technisch zu realisieren. Voraussetzung ist die rechtzeitige zur Verfügungsstellung der erforderlichen Gestaltungselemente seitens des Auftraggebers. Dies betrifft Entwurf-Scribble, Firmenlogo, Textvorlage, evtl. Grafiken, Bild- oder Fotomaterial und Angabe und Muster der Unternehmensfarben etc., die innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Werbevertrages bei Vido TV GmbH einzugehen haben. Der Auftraggeber hat seine Vorlagen kostenfrei zu liefern. Um Mehrkosten zu vermeiden, müssen alle Vorlagen reproduktionsfähig sein. Neben dem Eigenlogo sind bis maximal 2 Fremdlogos im Preis enthalten. Die Neuerstellung von Logos, Slogans, Werbespots, Fotos und Illustrationen usw. sind nicht Bestandteil des Werbevertrages – sie bedürfen der Einzelangebotserstellung und müssen unverzüglich nach Vertragsabschluss geordert werden. Sie unterliegen dem Urheberrecht. Falls die vom Auftraggeber übergebenen Gestaltungselemente (Fotos, Grafiken, Illustrationen, Logos etc.) gegen Rechte Dritter, insbes. gegen Urheberrechte verstoßen, stellt der Auftraggeber Vido TV GmbH von jeglicher Haftung einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei. Hat der Auftraggeber berücksichtigungsfähige Korrektur- bzw. Änderungswünsche geäußert, führt Vido TV GmbH diese aus und leitet dem Auftraggeber den geänderten Gestaltungsvorschlag zwecks Genehmigung und Gegenzeichnung zu. Wünscht der Auftraggeber dann nochmals Korrektur bzw. Änderung des bereits geänderten Gestaltungs-Vorschlags, hat er dies binnen einer nochmaligen Frist von 5 Tagen ab Eingang des geänderten Gestaltungsvorschlags bei ihm Vido TV GmbH einzugehen, Vido TV GmbH wird danach auch noch ein zweites Korrektur- bzw. Änderungsverlangen des Auftraggebers – soweit berücksichtigungsfähig – ausführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in jedem Fall den von der Firma Vido TV GmbH erarbeiteten Gestaltungsvorschlag nach erfolgter zweimaliger Korrektur bzw. Änderung zu akzeptieren. Nach ausgeführter zweimaliger Korrektur bzw. Änderung gilt jedenfalls der Gestaltungsvorschlag vom Auftraggeber als genehmigt. Vido TV GmbH ist berechtigt, die Werbefläche nach eigenem Ermessen herzustellen, wenn die vorstehenden Voraussetzungen durch den Kunden nicht erfüllt werden.
Vido TV GmbH verpflichtet sich, gegen Aufpreis gemäß einer Angebotserstellung die Werbefläche (Werbespot) auf Wunsch des Kunden jeden Monat ab Beginn Datum neu zu erstellen. Hierfür muss die Text/Grafikvorlage spätestens 4 Wochen vor dem Wechseltermin bei der Firma Vido TV GmbH vorliegen. Geht die Text/Grafikvorlage erst nach diesem Zeitpunkt ein, erfolgt die Änderung automatisch einen Monat später.
3. Einsatzort, Vertragsgebiet Der Auftrag bezieht sich auf die Werbung in dem umseitig bezeichneten Standort.
4. Leistungsstörung Unterbrechungen oder Störungen sind der Firma Vido TV GmbH unverzüglich anzuzeigen. Bei Unterbrechung der Werbevorführung durch technischen Defekt des Gerätes, ist Vido TV GmbH verpflichtet, dem Auftraggeber eine gleichartige Werbefläche in einem anderen Displays in der gleichen Stadt zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht bei kurzfristigen Unterbrechungen bis zu 4 Wochen. Bei einer dieser Frist überschreitenden Unterbrechung gilt als vereinbart, dass der geschlossene Vertrag bis zur Stellung der Ersatzwerbung ruht; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Kündigung auszusprechen. Wird der Firma Vido TV GmbH durch höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche oder nicht vorhersehbare Ereignisse – z.B. Renovierungsarbeiten an der Anlage oder an den Gebäuden, Material Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn diese bei Vertragspartnern von Vido TV GmbH eintreten – die Leistung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat unmöglich oder unzumutbar, so ist Vido TV GmbH und der Auftraggeber für die Dauer der Behinderung von der Leistungsverpflichtung frei. In diesem Fall verlängert sich die Vertragsdauer um die Dauer der Behinderung. Darüber hinaus kann der Auftraggeber gegen Credox GmbH keine Schadenersatzansprüche geltend machen.
5. Haftung, Verjährung Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine andere Regelung enthalten ist, haftet Vido TV GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsabwicklung und Verzug Der vereinbarte Werbepreis wird als Vergütung für die Werbefläche vereinbart und ist je nach umseitig getroffener Vereinbarung jeweils jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich im voraus fällig und zahlbar. Die erste Vergütungsrate ist nach Inbetriebnahme der Werbung zu leisten. Nimmt der Auftraggeber am Abbuchungsverfahren durch Lastschrift teil, werden die Abbuchungen entsprechend der getroffenen Zahlungsvereinbarung nach Inbetriebnahme der Werbefläche durch Vido TV GmbH veranlasst. Wird im Zuge der Vertragsabwicklung die Umstellung der Zahlweise von Abbuchungsauftrag per Lastschrift auf Rechnungslegung erforderlich, erhöht sich wegen des bei Rechnungslegung bei der Vido TV GmbH anfallenden erhöhten Verwaltungsaufwandes der monatliche Netto-Vergütungsbetrag um 15%. Ist der Auftraggeber auf Grund des umseitig geschlossenen Anzeigenvertrages berechtigt, die Vergütung in unterjährigen Raten im voraus an Vido TV GmbH zu zahlen und kommt der Auftraggeber mit seiner Verpflichtung zur Zahlung mit mindestens einer Rate länger als 10 Tage in Verzug, so ist die auf Grund des umseitig geschlossenen Anzeigenvertrages vereinbarte Zahlweise hinfällig und die gesamte restliche Jahresvergütung sofort in einer Summe zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Vido TV GmbH berechtigt, ab Verzugseintritt 13% Verzugszinsen zu berechnen. Außerdem ist Vido TV GmbH berechtigt, für jede Mahnung Pauschalkosten von 5,– Euro zu berechnen und jeden weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
7. Laufzeit und Kündigung/Rücktritt Der Anzeigenvertrag gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, für die angegebene Laufzeit im umseitig geschlossenen Vertrag und beginnt mit dem Datum der Inbetriebnahme der Werbung durch Vido TV GmbH. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Unterbleibt die Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um den abgeschlossenen Zeitraum. Insofern beträgt die Kündigungsfrist bei einem Werbevertrag von nur einem Monat zwei Wochen zum Monatsende, bei Werbeverträgen mit längeren Laufzeiten als einem Monat drei Monate zum Vertragsende. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Als wichtige Gründe der Vido TV GmbH, das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, gelten insbesondere: 1. die Kündigung der Werbefläche durch den Eigentümer des Standortes, 2. die rechtswirksame Untersagung der Werbung durch eine zuständige Behörde, sofern Vido TV GmbH die Untersagung nicht zu vertreten hat, 3. falls rechtskräftig festgestellt ist, dass die Werbung gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt, 4. der Standort mangels Auslastung wirtschaftlich von Vido TV GmbH nicht oder nicht mehr zu betreiben ist, 5. das über das Vermögen des Auftraggebers beantragte Insolvenzverfahren 6. der wiederholte Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Mahnung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung.
8. Pauschalierter Schadensersatz Kündigt Vido TV GmbH aus wichtigem Grund nach 7.5 oder 7.6 oder erklärt der Auftraggeber die Kündigung des Vertrages oder den Rücktritt vom Vertrag, ohne hierzu auf Grund des geschlossenen Anzeigenvertrages berechtigt zu sein, ist die Firma Vido TV GmbH , wenn sie den Auftraggeber für die fest vereinbarte Vertragslaufzeit nicht auf Erfüllung in Anspruch nehmen will, berechtigt, nach vorheriger Ankündigung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 65% des Netto vertragswertes zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens im Einzelfall bleibt vorbehalten. Ebenso bleibt dem Auftraggeber der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächlich entstandene Schaden niedriger ist als der pauschale Schadensersatzbetrag.
9. Änderungen, Schriftform Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Geschäftsleitung zulässig und wirksam.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort Sofern rechtlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln.
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